Waldbrandverordnung 2020

Die Waldbrandverordnung 2020 wurde von der Bezirkshauptmannschaft Tulln publiziert und ist ab sofort in Kraft!

Dies bedeutet kein Rauchen und jegliche Art von Feuer im Wald und im Gefärdungsbereich des Waldes!

Bitte beachten Sie diese Verordnung! Die Wälder sind derzeit sehr Trocken!

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3400 - Weidling
Brandmayerstr. 2a